⚖️EULA

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

1. Geltungsbereich

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen (dem „Nutzer“) und der Horsch-Stuntz GbR („Lizenzgeber“) für die Nutzung der Software FE2-Desktop („Software“), die kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Durch die Installation oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden.

2. Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software zu privaten, internen geschäftlichen sowie gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken (z. B. in Organisationen wie Feuerwehren), jedoch nur in der vorliegenden Form („wie vorhanden“). Diese Lizenz erlaubt es dem Nutzer nicht, den Quellcode einzusehen, zu ändern oder weiterzuverbreiten.

3. Eigentumsrechte

Die Software bleibt Eigentum des Lizenzgebers. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährt werden, verbleiben beim Lizenzgeber. Diese EULA gewährt dem Nutzer keine Rechte an Marken, Urheberrechten oder geistigem Eigentum der Software.

4. Einschränkungen

4.1 Keine Modifikation oder Weiterverbreitung:

Der Nutzer darf die Software nicht verändern, modifizieren, anpassen, übersetzen oder zurückentwickeln (Reverse Engineering), noch den Quellcode der Software entschlüsseln, dekompilieren oder disassemblieren.

4.2 Keine kommerzielle Nutzung:

Die Software darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Jegliche kommerzielle Nutzung, insbesondere der Verkauf, Vertrieb, Vermietung, Leasing oder die Erhebung einer Gebühr für den Zugang zur Software durch Dritte, ist ausdrücklich untersagt. Die Nutzung der Software durch gemeinnützige oder öffentliche Organisationen (z. B. Feuerwehren) zu internen Zwecken ist jedoch gestattet.

5. Gewährleistungsausschluss

Die Software wird „wie vorhanden“ bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die Fehlerfreiheit oder für die Korrektheit der Funktionalität der Software.

6. Haftungsbeschränkung

In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die durch die Nutzung oder die Unfähigkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn eine Abhilfe den eigentlichen Zweck verfehlt.

7. Laufzeit und Kündigung

Diese Lizenzvereinbarung tritt mit der Installation oder Nutzung der Software in Kraft und bleibt bis zur Kündigung wirksam. Der Lizenzgeber kann diese Lizenz jederzeit kündigen, wenn der Nutzer gegen eine Bestimmung dieser EULA verstößt. Nach der Kündigung muss der Nutzer alle Kopien der Software vernichten.

8. Anwendbares Recht

Diese EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Eppelheim.

9. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser EULA ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Nutzung der Software dar.

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